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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2018

Bitte lesen Sie zumindest Kapitel I dieser Nutzungsbedingungen (Allgemeine Bedingungen), bevor Sie die Webseite benutzen. Wenn Sie einem bestimmten Projekt beitreten, müssen Sie zusätzlich das diesem zugehörige Kapitel lesen (Kapitel II, III oder IV).

 

Dieses Dokument definiert das geltende Nutzungsreglement für die Webseite swip.world (https://www.swip.world/ und alle Subdomänen, die hiernach insgesamt „Webseite“ genannt werden. Bitte lesen Sie dieses sorgfältig. Mit der Anmeldung auf der Webseite gehen Sie ein verbindliches Vertragsverhältnis mit der Swiss Innovation Pool AG, einem im Rahmen der Schweizer Gesetzgebung registrierten Unternehmen, mit Hauptsitz in der Seezstrasse 3, 8887 Mels, Schweiz („SWIP“), in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen ein. Unterlassen Sie den Besuch der Webseite, wenn Sie diesen Nutzungsbedingungen nicht zustimmen. Sie können diese Nutzungsbedingungen unter folgender Adresse herunterladen und ausdrucken: https://about.swip.world/de/agb/.

 

Struktur der Nutzungsbedingungen: Kapitel I dieser Nutzungsbedingungen beschreibt die allgemeingültigen Regeln für alle Personen, die die Webseite benutzen („Benutzer“). Sobald Sie an einem speziellen Projekt teilnehmen, werden neben Kapitel I ebenfalls die anderen Kapitel gültig. Kapitel II beschreibt die zusätzlich geltenden Regeln für die Teilnahme an einer „Challenge“, Kapitel III die zusätzlichen Regeln für die Teilnahme an einem „Assignment“ und Kapitel IV die zusätzlichen geltenden Regeln für die Teilnahme an „Ideas“.  Wenn Sie die Teilnahme an einer Challenge, einem Assignment oder einer Idea beginnen möchten, werden Sie von der Webseite dazu aufgefordert, die zugehörigen Kapitel zu lesen und zu akzeptieren und in bestimmten Fällen einer spezifischen Vereinbarung zuzustimmen. Die Teilnahme an einer Challenge, einem Assignment oder Ideas ist unzulässig, solange Sie nicht die entsprechenden zusätzlichen rechtlichen Vorgaben akzeptiert haben.

 

MIT DER AKTIVEN NUTZUNG DER WEBSEITE ERKLÄREN SIE SICH INSBESONDERE EINVERSTANDEN, DASS DIE VON IHNEN AUF DER WEBSEITE VERÖFFENTLICHTEN INFORMATIONEN ANDEREN BENUTZERN ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN UND DASS SIE SICH UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN ZUR ÜBERTRAGUNG ALLER ZUGEHÖRIGEN GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE AN BESTIMMTE ANDERE BENUTZER BEREITERKLÄREN. DARÜBER HINAUS STIMMEN SIE DER RECHTLICHEN ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES IN ZÜRICH (SCHWEIZ) FÜR ALLE STREITIGKEITEN ZU, DIE SICH GEGEBENENFALLS AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG DER WEBSEITE ERGEBEN.

 

KAPITEL I – GELTENDE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ALLE BENUTZER DER WEBSITE

 

  1. Über die Webseite angebotene Dienste

 

Die Webseite stellt einen Dienst in Form einer Online-Plattform zur Verfügung, auf der Unternehmen oder Einzelpersonen aus aller Welt in Kontakt treten können, um Ressourcen oder Dienstleistungen anzufragen, anzubieten oder Ideen zu teilen, die der Umsetzung irgendwelcher Projekte oder der Lösung bestimmter Probleme dienen. Zu diesem Zweck bietet die Webseite den Benutzern folgende Funktionalitäten: (i) eine Social-Media-Plattform, auf der sich die Benutzer vorstellen und Ansichten austauschen können; (ii) die Möglichkeit eines Wettbewerbs in Form eines Angebots einer Prämierung für die erfolgreiche Lösung eines bestimmten Problems („Challenge“); (iii) die Möglichkeit der Vergabe eines Assignments an einen bestimmten Benutzer gegen Vergütung („Assignment“); (iv) die Möglichkeit der Realisierung eines bestimmten Projekts in Zusammenarbeit mit anderen Benutzern („Ideas“). Die Webseite und alle genannten Funktionalitäten unterliegen diesem Kapitel I und werden hiernach als „Dienste“ zusammengefasst.

 

  1. Qualifikation

 

Sie sind zum Gebrauch dieser Webseite berechtigt, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt oder eine juristische Person sind, die in der Lage ist, verbindliche Vereinbarungen einzugehen. Sie dürfen diese Seite nicht nutzen, wenn Sie aus irgendeinem Grund, einschließlich der Beschränkungen durch geltendes Recht im Gerichtsstand Ihres Wohnortes, Aufenthaltsortes oder Unternehmenssitzes, nicht in der Lage sind, eine vertragliche Bindung einzugehen. Wenn Sie laut örtlichem Gerichtsstand als minderjährig einzustufen sind, müssen Sie die Erlaubnis Ihrer Erziehungsberechtigten einholen, bevor Sie die Webseite benutzen können.

 

Wenn Sie ein Projekt erstellen oder einen Beitrag als Vertreter eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person veröffentlichen, müssen Sie besonders hervorheben, dass Sie im Namen und in Vertretung dieser juristischen Person agieren. In diesem Fall geht die von Ihnen vertretene juristische Person eine verbindliche Vereinbarung im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen ein. Mit der Erklärung, dass Sie im Namen einer juristischen Person handeln, bestätigen Sie, dass Sie von dieser zum Eintritt in eine solche vertragliche Bindung berechtigt sind und insbesondere dazu, die im Rahmen des aktuellen Projekts benötigten geistigen Eigentumsrechte zu übertragen.

 

SWIP besitzt das Recht, Ihren Zugriff auf die Website zu verweigern oder einzuschränken und diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls Sie die Qualifikationsbedingungen in Art. 2 nicht erfüllen, Sie zahlungsunfähig werden oder nicht mehr in der Lage sind, Ihre Gläubiger fristgerecht zu bedienen oder ein Assignment zugunsten dieser einstellen.

 

  1. Benutzerkonto

 

Bevor Sie die Webseite das erste Mal benutzen können, müssen Sie ein Benutzerkonto registrieren, indem Sie bestimmte persönliche Daten, einen Benutzernamen und ein Passwort hinterlegen und die vorliegenden Nutzungsbedingungen akzeptieren, was zu einer Kontoerstellung führt. Sie sind dazu verpflichtet, Ihre rechtlich korrekten persönlichen Daten anzugeben. Sie dürfen nur ein Benutzerkonto führen. Wenn Sie eine juristische Person repräsentieren und als SWIP-Benutzer dieser Person auftreten, müssen Sie den Namen dieser Person, deren eingetragenen Wohnsitz und ebenfalls Ihre Stellung angeben.

Sie dürfen Ihr Passwort nicht an Dritte weitergeben oder es für irgendeinen unbefugten Zweck verwenden. Sie verpflichten sich für den Fall, dass Sie eine unbefugte Nutzung Ihres Kontos oder einen Einbruch bemerken (wozu ebenfalls der Verlust, Diebstahl oder die unbefugte Offenlegung Ihres Passworts oder Ihrer Logindaten gehören) dazu, SWIP diesbezüglich umgehend per E-Mail unter folgender Adresse in Kenntnis zu setzen: support@swip.world.

 

Sie können Ihre Registrierung zu jeder Zeit per E-Mail unter support@swip.worldannullieren. Im Falle einer Annullierung sind Sie hinsichtlich der Inhalte, die Sie auf der Webseite veröffentlicht und der spezifischen Challenges/Assignments/Ideas, an denen Sie vor der Annullierung mitgewirkt haben, auch weiterhin an diese Nutzungsbedingungen gebunden.

 

  1. Premiumkonto

 

Sie können ein Premiumkonto zu dem auf der Webseite ausgewiesenen Preis erwerben. Ein Premiumkonto kann auf Grundlage eines Monats- oder Jahresabonnements erworben werden und verlängert sich nach Ablauf des Abozeitraums automatisch um einen weiteren identischen Zeitraum, soweit nicht rechtzeitig vor Ablauf vom Premiumbenutzer per E-Mail unter support@swip.world oder über die Kontoeinstellungen der Webseite gekündigt.

 

Mit einem Premiumkonto erhalten Sie Zugang zu Vorteilen, die auf der Webseite als Dienste für Premiumbenutzer ausgewiesen sind.

 

  1. Verfügbarkeit und technische Leistung der Webseite

 

SWIP wird alles in seiner Macht stehende tun, um die Funktionalität und Verfügbarkeit der Webseite zu gewährleisten. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Webseite zu allen Zeiten ordnungsgemäß funktioniert und ausnahmslos verfügbar ist. Es können insbesondere Betriebsunterbrechungen notwendig werden, um erforderliche Software-Verbesserungen oder Aktualisierungen vorzunehmen. SWIP kann nicht für irgendwelche Nachteile oder Verluste haftbar gemacht werden, die angeblich durch einen technischen Mangel oder einen vorläufigen Ausfall der Webseite entstanden sind. SWIP kann nicht garantieren, dass alle Inhalte der Webseite korrekt, aktuell oder auf dem neuesten Stand sind. SWIP ist nicht für Inhalte von auf der Webseite verlinkten Webseiten verantwortlich, die durch Dritte betrieben werden.

 

  1. Nutzungsreglement

 

Sie dürfen die Funktionsweise der Webseite nicht behindern, erschweren oder anderweitig negativ beeinflussen. Insbesondere dürfen Sie keine Aktionen unternehmen, die eine unzumutbare Belastung der Infrastruktur von SWIP verursachen. Dies gilt insbesondere für das Hochladen oder das Herunterladen von extrem großen Datenmengen. Das „Spamming“ (d. h. der simultane Versand von ungewünschten Nachrichten an viele Benutzer) ist streng untersagt. Sie dürfen die Webseite nicht zur Verbreitung von Werbeinhalten missbrauchen. Sie dürfen keine Multi-Level-Marketing/Pyramidensysteme auf der Webseite bewerben und keine Aktionen unternehmen, die einen möglichen negativen Einfluss auf die Dienste haben. Beispiele hierfür sind das Hinterlassen von Feedback oder Bewertungen für die eigene Person oder die Nutzung von Feedback auf irgendeine andere manipulative Weise zu eigenen Zwecken oder zugunsten von Personen, die Ihnen nahestehen. Sie dürfen die Webseite nicht zur mutmaßlichen Verbreitung von Falschmeldungen (Fake News) oder falschen Informationen missbrauchen. Sie dürfen keine Inhalte hochladen oder die Webseite auf eine Weise nutzen, die die Schweizer Gesetze oder die Gesetzgebung Ihres Wohnortes, Aufenthaltsortes oder Unternehmenssitzes verletzt. Sie dürfen keine anstößigen, respektlosen, geschmacklosen oder pornographischen Inhalte hochladen. Sie müssen die Meinungen und Rechte der anderen Benutzer respektieren. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der betreffenden Gesetze und Vorschriften hinsichtlich der Nutzung der Webseite, dem Hochladen irgendwelcher Inhalte und aller von Ihnen initiierten Übertragungen von Technologien oder Informationen einschließlich aller Import-/Exportbestimmungen. Sie erklären sich einverstanden, keine persönlichen Daten von Dritten offenzulegen, die von anderen Benutzern auf der Webseite veröffentlicht wurden. Dies ist nur dann erlaubt, wenn es in Bezug auf ein laufendes Projekt notwendig wird und wenn es für Ihre Arbeit an einem Projekt erforderlich ist. Sie dürfen keine persönlichen oder Projektdaten an Dritte vertreiben, die Sie auf www.swip.world gesammelt haben.

Sie erklären sich einverstanden, keine persönlichen Daten, die von anderen Benutzern auf der Webseite veröffentlicht wurden, für Dritte zu sammeln, zu verkaufen oder offenzulegen, insofern dies nicht für ein auf der Seite veröffentlichtes Projekt erforderlich ist.

 

SWIP behält sich das Recht vor, die von Ihnen auf der Webseite hochgeladenen Inhalte zu entfernen, wenn diese das obengenannte Nutzungsreglement verletzen. Sollten Sie dieses Nutzungsreglement verletzen, ist SWIP dazu berechtigt Ihr Benutzerkonto mit sofortiger Wirkung stillzulegen (einschließlich Ihres Premiumkontos) und Ihren Zugang zur Webseite zu sperren. In diesem Fall können die für Ihr Premiumkonto entrichteten Gebühren nicht zurückerstattet werden.

 

  1. Definition für geistige Eigentumsrechte

 

Bei „IP-Rechten“ (Abkürzung für „geistige Eigentumsrechte“, „Intellectual Property“) handelt es sich um alle(s) Erfindungen, Entdeckungen, Markenzeichen, Patente, Handelsnamen, Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Werbemelodien, Wissen, Konzepte, Software, Lizenzen, Entwicklungen, Forschungsdaten, Designs, Grafiken, Bilder, Präsentationsmaterialien, Technologien, Betriebsgeheimnisse, Testprozeduren, Prozesse, Routenlisten, Literatur, Berichte und andere vertrauliche Daten, gewerbliche Schutz- und Urheberrechte u. ä., ohne Rücksicht darauf, ob diese patentierbar oder urheberrechtlich geschützt werden können, und alle Registrierungsanträge und Verlängerungen, Aufteilungen, Erneuerungen und Neuvergaben aller zuvor genannten Inhalte.

 

  1. Daten anderer Benutzer

 

SWIP bietet keinerlei Garantie hinsichtlich der Inhalte, die von anderen Benutzern auf der Webseite hochgeladen werden. Insbesondere kann nicht gewährleistet werden, dass diese Inhalte akkurate Informationen enthalten. Es kann ebenfalls nicht garantiert werden, dass die IP-Rechte für irgendeinen Inhalt, der von einem Benutzer hochgeladen wurde, auch im Besitz des besagten Benutzers ist. Bei der Bezugnahme auf solche Inhalte müssen Sie sich grundsätzlich darüber im Klaren sein, dass diese inkorrekt sein könnten. SWIP kann die Patentierbarkeit der von den Benutzern veröffentlichten Informationen nicht garantieren. Dies gilt insbesondere für Beiträge, die im Rahmen von Challenges, Assignments oder Ideas geleistet wurden.

 

  1. Von Ihnen veröffentlichte Daten

 

Sie können während der Benutzung der Webseite auf viele verschiedene Arten Informationen oder Inhalte veröffentlichen („Beitrag“): anhand Diskussionen mit anderen Benutzern auf der Social-Media-Plattform, der Anzeige Ihrer Profildaten, Veröffentlichung eines Blogeintrags, Einstellung einer Challenge/eines Assignments/einer Idea oder eines Beitrags für Selbige, der Kommentierung einer Lösung, Challenge, eines Assignments oder einer Idea („Kommentar”) oder der Vergabe einer Bewertung für eine Lösung eines anderen Benutzers („Bewertung”) oder auf irgendeinem anderen Wege. Folgendes gilt für alle Beiträge, die Sie auf der Webseite veröffentlichen:

 

  1. Sie sind für alle Inhalte verantwortlich, die Sie auf der Webseite veröffentlichen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich dabei um Text, Grafiken oder andere Arten von Daten handelt. SWIP ermöglicht lediglich die Veröffentlichung dieser Daten auf der Webseite. SWIP behält sich das Recht vor, Ihre Inhalte von der Webseite zu entfernen, wenn SWIP diese Inhalte als unangemessen für die Webseite erachtet, diese die oben genannten Nutzungsregeln aus Art. 7 verletzen oder zu Verpflichtungen für SWIP oder zu teilweisen oder vollständigen Ausfällen der Dienste seines Internetanbieters, seiner Werbepartner oder anderer Lieferanten führen. Sie sind damit einverstanden, ausschließlich korrekte Informationen zu veröffentlichen.
  2. Sie erklären an SWIP und andere Benutzer (einschließlich Mitwirkenden, Challenge-Urhebern, Assignment-Urhebern oder Idea-Initiatoren), dass Sie die Rechte, Titel und das Interesse an den von Ihnen auf der Webseite veröffentlichten Inhalten besitzen. Dies einschließlich aller IP-Rechte von Dritten, und dass solche Informationen keine Gesetze, eventuell bestehende Geheimhaltungsverpflichtungen hinsichtlich dieser oder irgendeine Verpflichtung gegenüber Ihrem Arbeitgeber verletzen (wie z. B. Wettbewerbsverbote, Geheimhaltungsvereinbarungen oder Verpflichtungen, Ihre Arbeitszeit Ihrem Arbeitgeber zu widmen). Wenn Sie Ihre IP-Rechte im Rahmen einer Challenge, eines Assignments oder einer Idea übertragen, werden Sie unter Umständen dazu aufgefordert, im Detail nachzuweisen, dass Sie die zugehörigen IP-Rechte besitzen.
  3. Sie sind damit einverstanden, dass alle anderen Benutzer Zugriff auf die Daten haben, die Sie auf der Webseite veröffentlichen. Wie in Kapitel II, III oder IV weiter unten oder in der jeweiligen projektspezifischen Vereinbarung beschrieben, sind Ihre Daten innerhalb bestimmter Projekte nur für die Teilnehmer des jeweiligen Projekts ersichtlich (dabei kann es sich um eine Challenge, ein Assignment oder Ideas handeln). SWIP kann in keinem dieser Fälle eine Garantie dafür geben, dass andere Benutzer die IP-Rechte Ihrer Daten respektieren. Sie veröffentlichen solcherlei Daten auf eigene Gefahr.
  4. Mit der Veröffentlichung Ihrer Informationen oder Inhalte gewähren Sie SWIP eine nichtausschließliche Lizenz für die Darstellung dieser Daten auf der Webseite und dafür, diese an andere Benutzer gemäß der hier genannten Nutzungsbedingungen anzuzeigen. Wie in den Kapiteln II, III und IV und/oder in einer projektspezifischen Vereinbarung beschrieben, kann es zu Situationen kommen, in denen Sie einem anderen Benutzer eine vorläufige Lizenz und die Option zum Kauf Ihrer IP-Rechte anbieten können.
  5. Sie halten SWIP von allen Forderungen schadfrei, die aufgrund oder in Bezug auf die von Ihnen auf der Webseite veröffentlichten Inhalte entstehen. Im Falle einer solchen Forderung durch Dritte unterstützen Sie SWIP dabei, sich gegen Selbige zu verteidigen. Sie tragen diesbezüglich alle angemessenen Gerichts- und Anwaltskosten, die SWIP hierbei entstehen, und vergüten alle Beträge, die einer solchen Drittpartei zugesprochen werden, an SWIP zurück. SWIP stimmt zu, die von Ihnen eingestellten Inhalte ausschließlich auf der Webseite zu veröffentlichen oder, wie mit Ihnen vereinbart, zwecks Durchführung einer Challenge, eines Assignments oder von Ideas zu verwenden. Insbesondere darf SWIP diese Inhalte nicht an Nicht-Benutzer offenlegen und wird die Inhalte zudem von der Webseite entfernen, wenn Sie diese löschen.
  6. Für den Fall, dass Sie einen Inhalt in einem Projekt als Teilnehmer veröffentlichen, müssen Sie, falls zutreffend, angeben, dass Ihre Lösung auf einer Lösung eines anderen Benutzers basiert. Selbst wenn Sie diese Tatsache nicht angeben, der Zeitstempel es jedoch sehr wahrscheinlich erscheinen lässt, dass Ihre Lösung auf der eines anderen Benutzers beruht, kann ein prozentualer Anteil Ihrer Prämierung an den Benutzer dieser Lösung übergehen, wenn Sie diese für Ihre Lösung zugesprochen bekommen. Der Anteil, den ein Benutzer für den Grundbau einer Idea erhalten kann, beträgt 10 bis 50 Prozent einer Prämierung. SWIP ist nicht dafür verantwortlich nachzuhalten und festzustellen, ob die gewinnende Lösung von einer früheren Lösung inspiriert wurde oder auf dieser beruht. Die Benutzer müssen dies selbst prüfen und melden, falls Sie der Meinung sind, dass die gewinnende Lösung auf einer ihrer bestehenden Lösungen basiert. Ab dem Zeitpunkt der Prämierung auf www.swip.world haben andere Benutzer sieben Tage Zeit, ihre Meinung diesbezüglich unter support@swip.worldzu äußern. Nach dieser Terminfrist werden Meldungen, die diesbezüglich eingehen, möglicherweise ignoriert.
  7. Der Benutzer bestätigt, dass nur Lösungen für den Prämierungsprozess von Projekten akzeptiert werden, die über www.swip.world in der dafür zugehörigen Rubrik für Lösungen termingerecht eingereicht wurden.
  8. Die Gewinner einer Challenge müssen alle notwendigen Kontodaten angeben. Diese werden mithilfe einer Chat-Anfrage über die Webseite und/oder per E-Mail angefragt. Wenn der Benutzer nicht innerhalb von sechs Wochen ab Benachrichtigungsdatum auf eine solche Anfrage reagiert, kann die entsprechende Prämierung verfallen.
  9. Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, keine mehrfachen Lösungen einzureichen, die sich nur gering voneinander unterscheiden. Für den Fall, dass sich verschiedene eingereichte Lösungen zu sehr ähneln, um als unabhängig zu gelten, werden diese als Varianten einer einzigen Lösung behandelt. Der Projekteigentümer besitzt das Recht, Varianten einer Lösung für den Prämierungsprozess zusammenzufassen.
  10. Die Ränge und Beitragspunkte werden automatisch anhand des vom Projektbesitzer in der Challenge zugewiesenen Geldpreises generiert.

 

  1. Datenschutz

 

SWIP nutzt alle von Ihnen auf der Webseite veröffentlichten Daten strikt im Rahmen der Datenschutzrichtlinien. Selbige werden auf der Webseite ausgewiesen (Link: https://about.swip.world/en/privacy/).

 

  1. Urheberrecht

 

Neben den von Benutzern veröffentlichten Inhalten, die dem oben genannte Art. 8 unterliegen, befinden sich alle Inhalte auf der Webseite oder die Inhalte, die von dieser generiert werden, insbesondere alle Texte, Grafiken, Logos, Schaltflächensymbole, Abbildungen, Audio- oder Videomaterialien, digitale Downloads und Daten sowie die Software, mit der die Webseite betrieben wird, im alleinigen Besitz von SWIP, dessen Partnern, Lieferanten oder Kunden und sind im Rahmen des Schweizer und internationalen Urheberrechts geschützt.

 

Sie dürfen diese Webseite oder Teile davon nicht für kommerzielle Zwecke nutzen, es sei denn, diese sind explizit in den Nutzungsbedingungen aufgeführt. Es ist Ihnen untersagt, diese Webseite, die Software, mit der diese betrieben wird, oder irgendeinen Teil davon zu kopieren oder zu duplizieren oder den Versuch zu unternehmen, den Quellcode gänzlich oder teilweise festzustellen, zu kopieren oder zu modifizieren. Sie dürfen keine automatischen oder systematischen Daten-Downloads von der Webseite durchführen. Jegliche unbefugte Nutzung berechtigt SWIP zur Schließung Ihres Kontos, der Entfernung Ihrer veröffentlichten Inhalte sowie zur Verweigerung Ihres Webseitenzugangs. Es ist Ihnen untersagt, irgendwelche geistigen Eigentumsrechte zugunsten Ihrer eigenen Person oder einer dritten Partei für Inhalte der Webseite anzumelden.

 

  1. Haftungsbegrenzung

 

SWIP hat keinen Einfluss auf und ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die von Benutzern übermittelt werden. Dies gilt ebenfalls für deren Aktionen oder Versäumnisse bei der Nutzung der Webseite. SWIP kann die Genauigkeit oder Vollständigkeit irgendwelcher Inhalte, die von Benutzern übermittelt wurden, nicht garantieren. Dies gilt ebenfalls für eventuelle Verletzungen von Geheimhaltungsverpflichtungen oder die IP-Rechte von Drittparteien.

 

Insofern von der Schweizer Gesetzgebung erlaubt, weist SWIP hiermit jegliche Haftung für die Nutzung der Webseite oder hinsichtlich der Dienstleistungen von sich. Insbesondere kann SWIP nicht für irgendwelche Schäden haftbar gemacht werden, die einem Benutzer aufgrund von Forderungen eines Dritten hinsichtlich der Nutzung der Webseite oder der Veröffentlichung von Informationen auf der Webseite entstehen. Unter keinen Umständen kann SWIP für irgendwelche direkten, besonderen, nebensächlichen, durch Bußgelder verursachten oder mittelbaren Schäden haftbar gemacht werden. SWIP kann nicht garantieren, dass die Nutzung der Webseite oder der Dienste zu einem vom Benutzer erhofften Erfolg oder Resultat führen wird. Dies insbesondere mit Bezug auf den kommerziellen Erfolg oder die Durchführbarkeit der Lösungen.

 

  1. Eigenhaftung

 

Sie sind für die Schadfreiheit von SWIP im Falle von Forderungen verantwortlich, die sich aus oder in Bezug auf (i) Ihre, wie in Art. 6 weiter oben beschriebenen Verletzungen des Nutzungsreglements oder (ii) aufgrund Ihrer Verletzung der in Art. 9 gemachten Erklärungen ergeben. Dies insbesondere, jedoch nicht begrenzt auf die Erklärung, dass die von Ihnen veröffentlichten Inhalte auf der Webseite keinerlei Geheimhaltungsverpflichtung oder die IP-Rechte Dritter verletzen.

 

Demzufolge halten Sie SWIP von Ansprüchen Dritter gegen SWIP schadfrei, die in Verbindung mit Inhalten entstehen, die Sie auf der Webseite veröffentlicht haben. Auf Antrag von SWIP unterstützen Sie SWIP bei der Verteidigung gegen Forderungen Dritter in Bezug auf Inhalte, die von Ihnen auf der Webseite veröffentlicht wurden. Dies insbesondere durch die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen an SWIP, der Teilnahme an Gerichtsverfahren und der Begleichung der Gerichtskosten und sonstiger anfallender Kosten für den Rechtsbeistand.

 

Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Abwägung und Verwaltung von Risiken, die u. U. mit Bemühungen bezüglich der Leistung eines auf der Webseite veröffentlichten Beitrags im Rahmen eines Projekts entstehen. Hierzu gehören solche, die bei der Handhabung gefährlicher chemischer Substanzen, technischer Projekte usw. entstehen.

 

  1. Compliance

 

Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller Gesetze, einschließlich der örtlichen Gesetzgebung Ihres Aufenthaltsortes, Wohn- oder Unternehmenssitzes, denen Sie ggf. unterliegen.  Insbesondere tragen Sie die alleinige Verantwortung für die Erfüllung aller steuerlichen, mehrwertsteuerlichen oder sozialversicherungstechnischen Bestimmungen in Bezug auf Ihre Nutzung der Webseite und Ihr Einkommen, das Sie aus der Nutzung der Webseite erwirtschaften.

 

  1. Nichtumgehungsklausel

 

Sie verpflichten sich für einen Zeitraum von 24 Monaten, ab dem Moment, ab dem Sie mit einem Benutzer über die Webseite in Kontakt kommen („Exklusivitätszeitraum“), dazu, die Webseite als einzige Methode für die Beantragung, die Entrichtung und den Erhalt von Zahlungen für Arbeiten für oder in Zusammenarbeit mit diesem Benutzer zu nutzen. Sie können sich nur von dieser Verpflichtung befreien, wenn Sie oder der entsprechende Benutzer eine Auslösegebühr von 3.000 CHF an SWIP zahlen bzw. zahlt.

 

Sie erklären sich damit einverstanden, die in diesen Nutzungsbedingungen vorgegebenen Zahlungsmethoden nicht zu umgehen, um zu vermeiden, die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen an SWIP geschuldeten Gebühren für die Nutzung der Dienste entrichten zu müssen. Wenn Sie dies tun, werden die Gebühren im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen trotzdem fällig.

 

  1. Zahlungsbedingungen

 

Zahlungen an SWIP sind entweder per Banküberweisung, Kreditkartenzahlung oder über PayPal zu tätigen. Alle für die Nutzung der Webseite geschuldeten Beträge werden in Nettobeträgen in der jeweiligen Währung ausgewiesen. Der Benutzer trägt alle Währungsverluste, Überweisungsgebühren, Steuern u. dgl.

 

Bankkontodaten für Zahlungen an SWIP:

Bank:                          Zürcher Kantonalbank

SWIFT CODE:              ZKBKCHZZ80A

Kontoinhaber:            Swiss Innovation Pool AG

IBAN:                          CH64 0070 0110 0060 3324 7

 

Soweit nicht anders bei der Veröffentlichung der Zahlungsbedingungen auf der Webseite ausgewiesen, sind alle geschuldeten Beträge innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Überfällige Zahlungen unterliegen einem Säumniszuschlag von 5 % p. a. Im Falle einer Zahlungsverzögerung können zusätzliche Kosten für Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden.

 

In Fällen, in denen SWIP eine Prämierung, eine Belohnung oder andere Zahlung an einen Benutzer in seiner Funktion als Treuhänder weiterleitet, tätigt SWIP diese Zahlung nicht im eigenen, sondern im Namen und in Vertretung eines anderen Benutzers. Die Bedingungen solcher Zahlungen unterliegen dem Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem anderen Benutzer, in dessen Namen die Zahlung erfolgt. SWIP trägt keinerlei Verantwortung für irgendwelche zu leistenden Zahlungen in Verbindung mit der Webseite, insbesondere solche Zahlungen, die im Rahmen von Assignments oder Ideas anfallen.

 

  1. Untervertragnahme eines Benutzers durch einen anderen Benutzer

 

Wenn ein Benutzer („Arbeitgeber“) einen Arbeitsvertrag mit einem anderen Benutzer („Arbeitnehmer“) abschließt, und der Arbeitgeber ist mit dem Arbeitnehmer über die Webseite in Kontakt gekommen (z. B. die Einstellung eines Mitwirkenden durch einen Challenge- oder Assignment-Urheber), dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Vermittlungsprovision an SWIP in Höhe eines Monatsgehalts zu entrichten. Die Benutzer sind dazu verpflichtet, SWIP über die Vereinbarung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses in Kenntnis zu setzen. SWIP ist dazu berechtigt, die diesbezüglichen Anstellungsbedingungen einzusehen.

 

Für den Fall, dass ein Benutzer SWIP mit einer kostenlosen Veröffentlichung eines einzelnen Stellenangebots auf der Webseite beauftragt, haben die speziellen Konditionen Gültigkeit, die mit diesem Benutzer vereinbart wurden.

 

  1. Streitschlichtung

 

Im Laufe der Benutzung der Webseite kann es zu Streitigkeiten zwischen Ihnen und einem anderen Benutzer hinsichtlich einer Aktion oder auf der Seite veröffentlichten Informationen kommen. In einem solchen Streitfall können Sie SWIP damit beauftragen als Schlichter aufzutreten, indem Sie ein Schlichtungsgesuch per E-Mail unter support@swip.worldeinreichen. Wenn SWIP der Auffassung ist, dass die Streitigkeit tatsächlich eng mit der Nutzung der Webseite zusammenhängt, kann es sich dazu entschließen (ist jedoch nicht dazu verpflichtet), ein Schlichtungsverfahren einzuleiten („Streitschlichtung“). Bei einer solchen Streitschlichtung gewährt SWIP beiden Parteien die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt vorzutragen und wird daraufhin einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten („Schlichtungsvorschlag“). SWIP kann nicht garantieren, dass der Schlichtungsvorschlag dem anwendbaren Recht entspricht. Der Schlichtungsvorschlag ist für die Parteien nicht bindend, mit der Ausnahme, dass die Nutzungsbedingungen eine andere Regelung enthalten. Wenn alle Parteien schriftlich bestätigen (einschließlich per E-Mail), dass sie Selbigen akzeptieren, wird dieser bindend. Wenn die Parteien diesen Schlichtungsvorschlag jedoch nicht innerhalb einer von SWIP festgelegten Terminfrist akzeptieren, steht es den Parteien frei, nach eigenem Ermessen weitere rechtliche Schritte zu unternehmen. SWIP kann ein Schlichtungsgesuch für irgendeinen Streitfall ablehnen, wenn es Selbiges als offensichtlich gegenstandslos, belanglos und täuschend betrachtet oder aus irgendeinem anderen Grund. Streitigkeiten zwischen Benutzern und SWIP werden nicht im Rahmen des beschriebenen Streitschlichtungsprozesses beigelegt. Der Streitschlichtungsprozess ist grundsätzlich kostenlos, auch wenn sich SWIP das Recht vorbehält, eine Gebühr an die Parteien in Rechnung zu stellen, wenn sich der Fall als besonders komplex herausstellen sollte oder wenn eine oder mehrere Parteien dessen Abschluss erschweren.

 

  1. Überarbeitung dieser Nutzungsbedingungen

 

SWIP kann diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit überarbeiten, indem es eine aktualisierte Version auf der Webseite veröffentlicht. In diesem Fall erhalten Sie eine E-Mail, die Sie von einer solchen Überarbeitung in Kenntnis setzt. Diese E-Mail wird an die Adresse versendet, die Sie während der Registrierung hinterlegt haben. Bei Ihrer nächsten Anmeldung auf der Webseite werden Sie dazu aufgefordert, die überarbeiteten Nutzungsbedingungen zu lesen und zu akzeptieren. Bitte lesen Sie die überarbeiteten Nutzungsbedingungen sorgfältig. Die überarbeiteten Nutzungsbedingungen werden mit der fortgeführten Nutzung der Webseite bindend, nachdem diese akzeptiert wurden.

 

  1. Sonstiges

 

Sie dürfen diese Nutzungsbedingungen oder irgendeine andere Vereinbarung hinsichtlich der Nutzung der Webseite (einschließlich der Datenschutzrichtlinien oder irgendwelcher spezifischer Vereinbarungen bezüglich der Challenges, Ideas oder Assignments) nicht Dritten zuweisen.  Diese Bedingungen sind ebenfalls für Ihre(n) Nachfolger bindend.

 

Bei den vertragschließenden Parteien handelt es sich um unabhängige Unternehmer. Es existiert keinerlei Partnerschafts-, gemeinschaftsunternehmerische, Arbeitsverhältnis- oder Franchisebeziehung zwischen den Parteien.

 

Zusammen mit den Datenschutzrichtlinien und irgendwelchen spezifischen Vereinbarungen, die in Verbindung mit einer Challenge, einem Assignment oder Ideas stehen, bilden diese Nutzungsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen SWIP und dem Benutzer.

 

Die Nutzung der Webseite, diese Nutzungsbedingungen und irgendwelche spezifischen Vereinbarungen, die u. U. zusätzlich in Verbindung mit der Nutzung der Webseite Gültigkeit haben, unterliegen der materiellen Rechtsprechung der Schweiz mit Ausnahme aller Kollisionsregeln.

 

Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser Nützungsbedingungen geht die englische Fassung vor.

 

 

ALLE STREITIGKEITEN, DIE SICH AUS ODER IN BEZUG AUF DIE NUTZUNG DER WEBSEITE, DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN ODER IRGENDWELCHE SPEZIFISCHEN VEREINBARUNGEN ERGEBEN, DIE IN VERBINDUNG MIT DER WEBSEITE ABGESCHLOSSEN WURDEN, SIND AM ORDENTLICHEN GERICHT VON ZÜRICH IN DER SCHWEIZ EINZUREICHEN.

 

 

 

KAPITEL II – GELTENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN EINER SWIP-„CHALLENGE“

 

Für Ihre Beteiligung an einer Challenge gelten zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel I die Bedingungen in Kapitel II. Das Kapitel II ist bindend für alle Teilnehmer der Challenge, ohne Rücksicht darauf, ob es sich bei diesen um den Challenge-Urheber oder den Mitwirkenden handelt. Wenn Sie eine neue Challenge veröffentlichen (als Challenge-Urheber) oder wenn Sie eine Lösung für eine Challenge veröffentlichen (als Mitwirkender), werden Sie darum gebeten, die Bedingungen dieses Kapitel II zu lesen und zu akzeptieren. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Kapitel I und diesem Kapitel II haben die Inhalte des Kapitels II Vorrang.

 

  1. Struktur einer Challenge

 

SWIP bietet seinen Benutzern auf der Webseite die Möglichkeit, an einer „Challenge“ teilzunehmen. In einer solchen Challenge veröffentlicht ein Benutzer („Challenge-Urheber“) ein technisches, wirtschaftliches, wissenschaftliches, theoretisches, herstellungsbezogenes, Engineering-bezogenes, logistisches, rechtliches, geschäftsprozessbezogenes, politisches oder philosophisches Problem auf der Webseite und bietet hierfür ggf. eine Vergütung in Höhe eines bestimmten Betrages, eines Gutscheins, eines Stellenangebots oder irgendeiner anderen Art von Vorteil („Prämierung“) an irgendeinen Benutzer an, der eine Lösung bereitstellt, die der Challenge-Urheber unter Berücksichtigung bestimmter vordefinierter Kriterien als zufriedenstellend erachtet. Ein Benutzer, der an einer Challenge teilnimmt, ist ein „Mitwirkender“ an dieser Challenge, und jede von dieser Person angebotene Lösung ist eine „Lösung“. Es liegt im Ermessen des Challenge-Urhebers, eine oder mehrere Lösungen auszuwählen, die besagte Prämierung verdienen („Akzeptierte Lösung(en)“) und in Anbetracht dessen die gesamte Prämierung an einen Mitwirkenden oder Teile davon an verschiedenen Mitwirkende zu vergeben. Der Challenge-Urheber kann die Challenge in verschiedene Schritte unterteilen, sodass z. B. vorbereitende/vermittelnde/letztendliche oder theoretische/praktische Lösungen in diesen gefordert werden. Der Challenge-Urheber kann einen bestimmten Mitwirkenden ebenfalls dazu auffordern, eine Lösung auf eine bestimmte Art und Weise zu verbessern, bevor er die akzeptierte Lösung auswählt.  Ein Mitwirkender kann zudem einen Kommentar oder eine Bewertung hinsichtlich der Challenge oder einer Lösung abgeben („Kommentar“ bzw. „Bewertung“). Kommentare und Bewertungen kommen nicht für die Auswahl als akzeptierte Lösung in Anbetracht.

 

  1. Kein Anspruch auf die Auszahlung einer Prämierung

 

DIE ENTSCHEIDUNG, OB EINE VORGESCHLAGENE LÖSUNG EINES MITWIRKENDEN DIE VORDEFINIERTEN KRITERIEN ERFÜLLT UND/ODER DIE AUSZAHLUNG DER GESAMTPRÄMIERUNG ODER EINEN TEIL DAVON VERDIENT, LIEGT IM ALLEINIGEN ERMESSEN DES CHALLENGE-URHEBERS.Als Mitwirkender besitzen Sie auf Grundlage der Behauptung, dass Ihre Lösung die Kriterien erfüllt oder dass Sie eine Vergütung für Ihre Bemühungen verdienen oder aus irgendeinem anderen Grund keinerlei Anspruch auf die Auszahlung der Prämierung (gegen den Challenge-Urheber oder gegen SWIP). Alle rechtlichen Schritte hinsichtlich einer solchen Forderung sind deshalb ausgeschlossen. Der Challenge-Urheber ist in keiner Weise dazu verpflichtet, seine Auswahl von einer oder mehreren akzeptierten Lösung(en) zu rechtfertigen. Wenn Benutzer eine bestimmte Wertung für eine Lösung abgeben, ist diese grundsätzlich als Empfehlung und keinesfalls als bindend für den Challenge-Urheber zu werten. SWIP stellt lediglich eine Plattform an seine Benutzer bereit, auf der Challenges veröffentlicht werden können, und besitzt keinen Einfluss auf die letztendliche Wahl seiner Kunden hinsichtlich der akzeptierten Lösung oder auf die Art, Qualität, Legalität oder das Timing einer Challenge.

 

Mit der Teilnahme an einer Challenge als Mitwirkender akzeptieren Sie die Entscheidung des Challenge-Urhebers hinsichtlich der akzeptierten Lösung und der Auszahlung der Prämierung und sind sich darüber im Klaren, dass Sie höchstwahrscheinlich keine Prämierung für Ihre Bemühungen erhalten werden.Sie verzichten hiermit auf jegliche Prämierungsforderungen für Ihre Lösung gegen den Challenge-Urheber, andere Mitwirkende und SWIP für den Fall, dass Ihre Lösung nicht als die akzeptierte Lösung ausgewählt wird. Diese Verzichtserklärung gilt selbst dann, wenn Sie der Meinung sind, dass die akzeptierte Lösung sich Ihrem Lösungsansatz bedient hat.

 

Schiere Kommentare oder Bewertungen von einem Benutzer bezüglich einer bestimmten Challenge oder Lösung eignen sich nicht dazu, als akzeptierte Lösung ausgewählt zu werden.

 

  1. Erstellung einer Challenge – Challenge-Konditionsvereinbarung

 

Um eine eigene Challenge zu erstellen, müssen Sie deren Spezifikationen im dafür vorgesehenen Formular („Challenge-Konditionsvereinbarung“) eintragen, welches Sie auf der Webseite herunterladen können.  In der Challenge-Konditionsvereinbarung müssen Sie insbesondere das Problem und dessen Hintergrund, die bezweckte Nutzung der Lösung, die Lösungskriterien („Prämierungskriterien“), die Form, in der die Lösung präsentiert werden soll, den exakten Betrag und die Bedingungen für die Auszahlung der Prämierung, die Challenge-Struktur (eine oder mehrere Lösungen usw.), die Terminfrist für die Einsendung der Lösungen und die Dauer der Challenge („Challenge-Dauer“) beschreiben. Nachdem Sie die ausgefüllte Challenge-Konditionsvereinbarung an SWIP gesendet haben, wird SWIP diese auf die Erfüllung der Challenge-Anforderungen prüfen und Sie, falls notwendig, um Änderungen bitten. Nachdem dieser Prüfungsprozess abgeschlossen ist und die Auszahlung der Prämierung und die Vergütung an SWIP entrichtet wurde, genehmigt SWIP die finale Version der Challenge-Konditionsvereinbarung. Mit der Einreichung der Challenge-Konditionsvereinbarung an SWIP über die Webseite vergeben Sie SWIP in Ihrer Rolle des Challenge-Urhebers die Befugnis, Sie so weit wie nötig zu repräsentieren, um die Challenge in Ihrer Vertretung und gemäß der Challenge-Konditionsvereinbarung zu verwalten. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Challenge. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der Challenge-Konditionsvereinbarung und den Nutzungsbedingungen hat die Challenge-Konditionsvereinbarung (wie von SWIP genehmigt) Vorrang.

 

Nachdem die finale Version der Challenge-Konditionsvereinbarung genehmigt wurde, wird Selbige von SWIP für alle Benutzer sichtbar auf der Webseite veröffentlicht, und alle Benutzer können an der Challenge teilnehmen.

 

Die Challenge kann nicht frühzeitig vor Ablauf der Challenge-Dauer beendet werden. Die Verlängerung der Challenge-Dauer kann schriftlich zwischen SWIP und dem Challenge-Urheber vereinbart werden.

 

  1. Zahlungsverpflichtung des Challenge-Urhebers hinsichtlich der Prämierung

 

Sie sind als Challenge-Urheber dazu verpflichtet, die Prämierungssumme vor der Veröffentlichung der Challenge an SWIP zu überweisen. Sie teilen SWIP innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Challenge-Dauer schriftlich (einschl. E-Mail) mit, ob eine oder mehrere Lösungen als akzeptierte Lösung(en) ausgewählt wurde(n) und welche(r) Mitwirkende(n) (wenn überhaupt) welchen Teil der Prämierung erhalten soll(en). Wenn die in der Challenge-Konditionsvereinbarung definierten Prämierungskriterien erfüllt wurden (von einer oder verschiedenen Lösungen), sind Sie dazu verpflichtet, eine oder mehrere Lösungen als die akzeptierte(n) Lösung(en) auszuwählen und SWIP dazu anzuweisen, die gesamte Prämierung an eine(n) oder verschiedene(n) Mitwirkende(n) auszuzahlen. Wenn ein Teil der in der Challenge-Konditionsvereinbarung festgelegten Prämierungskriterien erfüllt wurde, sind Sie dazu verpflichtet, eine oder mehrere Lösungen als die akzeptierte(n) Lösung(en) auszuwählen und SWIP dazu anzuweisen, mindestens die Hälfte der Prämierung an eine(n) oder verschiedene(n) Mitwirkende(n) auszuzahlen. Neben SWIP besitzt kein anderer Mitwirkender oder Benutzer die Befugnis, Sie, den Challenge-Urheber, dazu anzuweisen, die Prämierungszahlung an einen oder mehrere der Mitwirkenden zu veranlassen. SWIP zahlt die Prämierung (nach Abzug einer zuvor vereinbarten Kommissionsgebühr, wenn überhaupt) nur dann an den Challenge-Urheber zurück, wenn deutlich ist, dass die Kriterien nicht erfüllt wurden.

 

Wenn Sie SWIP als Challenge-Urheber nicht innerhalb der oben genannten Terminfrist von 30 Tagen ab Ende der Challenge-Dauer über Ihre letztendliche Auswahl der akzeptierten Lösung(en) zwecks Prämierung in Kenntnis setzen, behält sich SWIP das Recht vor, die am höchsten bewertete(n) akzeptierbare(n) Lösung(en) eigenständig auszuwählen und die Prämierung entsprechend zu vergeben.

Wenn Sie als Challenge-Urheber trotz deutlicher Erfüllung aller Prämierungskriterien keine Wahl hinsichtlich einer oder mehrerer akzeptierter Lösungen treffen, behält sich SWIP im Falle, dass der Dialog mit Ihnen zu keiner Einigung zu dem Thema führt, das Recht vor, die am höchste(n) bewertete(n) akzeptierbare(n) Lösung(en) eigenständig auszuwählen und die Prämierung entsprechend zu vergeben. Die Rückerstattung des Prämierungsbetrags ist nur dann möglich, wenn kein Zweifel daran besteht, dass keine der eingereichten Lösungen die Prämierungskriterien erfüllt, die für diese Challenge festgelegt wurden.

 

  1. Zahlungsverpflichtung des Challenge-Urhebers hinsichtlich der Vergütung an SWIP

 

Mit der Übermittlung der Challenge-Konditionsvereinbarung über die Webseite an SWIP verpflichten Sie sich als Challenge-Urheber zur Zahlung einer Vergütung an SWIP gemäß der auf der Webseite veröffentlichten Preisliste oder wie im Einzelfall mit SWIP in der Challenge-Konditionsvereinbarung oder anderweitig vereinbart. Eine solche Kompensationszahlung muss spätestens 30 Tage nach Übermittlung der Challenge-Konditionsvereinbarung erfolgen. Die Tatsache, dass keine Lösung als akzeptierte Lösung ausgewählt wurde, dass kein Teil der Prämierung an einen Mitwirkenden ausgezahlt wird oder dass Sie die Meinung vertreten, dass die Challenge nicht erfolgreich war, entbindet Sie nicht von der Zahlung einer solchen Vergütung. Die an SWIP zu entrichtende Gebühr stellt ein Honorar für die von SWIP geleisteten Dienste und die Veröffentlichung der Challenge dar, und ist keinesfalls vom Erfolg der Challenge abhängig. Die Vergütung an SWIP muss vor der Veröffentlichung der Challenge auf der Webseite beglichen werden. SWIP hat das Recht, die Veröffentlichung zu verzögern oder zu stornieren, wenn nach Ablauf von 60 Tagen noch keine Zahlung erfolgt ist.

 

  1. Mitwirkung an einer Challenge

 

Die Übermittlung Ihrer Lösung für eine Challenge unterliegt der auf der Webseite für diese Challenge in Sektion „Weitere Informationen“ ausgewiesenen Challenge-Konditionsvereinbarung.  Die Challenge-Konditionsvereinbarung gibt insbesondere Auskunft über die Höhe der Prämierung, das zu lösende Problem, die Lösungskriterien und die Dauer der Challenge. Diese Nutzungsbedingungen gelten für jede einzelne Challenge-Konditionsvereinbarung. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der Challenge-Konditionsvereinbarung und den Nutzungsbedingungen hat die Challenge-Konditionsvereinbarung unter dem Vorbehalt Vorrang, dass keine der in der Challenge-Konditionsvereinbarung enthaltenen Formulierungen von den Mitwirkenden als Recht auf Forderung einer Auszahlung der Prämierung interpretiert werden können. Mit der Einreichung einer Lösung werden Sie von der Webseite automatisch dazu aufgefordert, Kapitel II dieser Nutzungsbedingungen (erneut) zu lesen und zu akzeptieren.

 

Bevor Ihre Lösung als akzeptierte Lösung ausgewählt werden kann, werden Sie ggf. dazu aufgefordert, zusätzliche Informationen bezüglich der Durchführbarkeit oder Genauigkeit Ihrer Lösung, Ihre der Lösung zugehörigen IP-Rechte und/oder Informationen bezüglich Ihrer eigenen Person oder Ihrer Methode bereitzustellen, mit der Sie die Lösung erarbeitet haben. Das Versäumnis, solche Informationen bereitzustellen, kann die Entscheidung des Challenge-Urhebers hinsichtlich der Auswahl Ihrer Lösung als akzeptierte Lösung u. U. beeinflussen.

 

Sie bestätigen, dass andere Personen (z. B. andere Benutzer) dem Challenge-Urheber oder anderen Personen möglicherweise Informationen bereitgestellt haben, die mit Ihrer Lösung identisch sind oder dieser ähneln. In diesem Fall besitzt der Challenge-Urheber ein Recht an diesen identischen oder ähnlichen Informationen, ohne dass Ihnen dabei eine Prämierung zugesprochen wird.

 

Ihre Teilnahme an einer Challenge als Mitwirkender ist kostenlos.

 

  1. Haftungsfreiheit von SWIP

 

SWIP kann keinem Challenge-Urheber garantieren, dass eine Challenge zu einer zufriedenstellenden oder für den Challenge-Urheber praktikablen Lösung führt. Auch wenn SWIP größtmögliche Bemühungen unternimmt, die Challenge bestmöglich zu präsentieren, hat es dennoch keinerlei Einfluss auf die daraus entstehenden Lösungen. SWIP übernimmt keine Verantwortung für die Durchführbarkeit oder Genauigkeit der akzeptierten Lösung(en). Jegliche die Prämierung betreffenden Entschädigungsforderungen auf Grundlage der Behauptung, dass sich die Lösung letztendlich als undurchführbar oder falsch herausgestellt hat, ist somit ausgeschlossen.

 

SWIP und der Challenge-Urheber können bis sieben Tage vor Ablauf der Terminfrist für die Lösungseinreichung eine Verlängerung der Challenge-Dauer um bis zu 30 % beantragen, wenn wahrscheinlich ist, dass folgende Umstände eintreten:

  1. Es werden nicht ausreichend viele Lösungen bis zum Verstreichen der ursprünglich gesetzten Terminfrist eingehen.
  2. b) Die Qualität der eingereichten Lösungen ist unzureichend.

 

  1. Hinweisverpflichtung des Challenge-Urhebers hinsichtlich potenzieller Gefahren

 

Der Kunde verpflichtet sich dazu, SWIP und alle Benutzer auf potenzielle Risiken hinsichtlich der Lösungsfindung für eine Challenge hinzuweisen. Hierzu gehören u. a. Gesundheitsrisiken bei der Handhabung gefährlicher Chemikalien, Verletzungsrisiken während technischer Arbeiten usw.

 

  1. IP-Rechte des Challenge-Urhebers

 

Bei den in einer Challenge-Konditionsvereinbarung veröffentlichten Informationen handelt es sich um unternehmenseigene Daten des Challenge-Urhebers, die im Rahmen des Urheberrechts des Challenge-Urhebers geschützt sind. Mit der Teilnahme an einer Challenge stimmen Sie als mitwirkende Person zu, dass Sie keine der in der Challenge-Konditionsvereinbarung enthaltenen Daten kopieren, duplizieren oder auf irgendeine andere Weise kommerziell nutzen werden. Sie erklären sich damit einverstanden, keinerlei Urheberrecht, Patent, Markenzeichen oder sonstige Schutzregistrationen für Informationen anzumelden, die in der Challenge-Konditionsvereinbarung oder den Lösungen oder Kommentaren anderer Benutzer enthalten sind.

 

Sie als Challenge-Urheber sind damit einverstanden, dass die Daten in der Challenge-Konditionsvereinbarung vielen Benutzern zugänglich gemacht werden. SWIP hat keinen Einfluss darauf, wie solche Informationen genutzt werden. SWIP weist demzufolge jegliche Verantwortung für den Fall von sich, dass diese Informationen von Benutzern missbraucht werden.

 

  1. Geistige Eigentumsrechte von mitwirkenden Personen

 

  1. Offenlegung:Durch das Einreichen einer Lösung, eines Kommentars oder einer Bewertung im Rahmen einer Challenge akzeptieren Sie als Mitwirkender, dass Selbige an den Challenge-Urheber und alle anderen Mitwirkenden offengelegt werden.SWIP trägt keinerlei Verantwortung dafür, wie der Kunde oder andere Mitwirkende Ihre Daten verwenden.

 

  1. Befristete Lizenzvergabe:Durch die Einreichung einer Lösung für eine Challenge gewährt der Mitwirkende dem Challenge-Urheber (Kunde) eine exklusive, weltweite, kostenlose, auf die Challenge-Dauer befristete Lizenz (wie in der Challenge-Konditionsvereinbarung festgelegt) für den gesamten Inhalt der Lösung („Befristete Lizenz“). Diese Lizenz beschränkt sich auf das Recht der Analyse, Prüfung und Verifizierung hinsichtlich der Genauigkeit oder Durchführbarkeit einer solchen Lösung. Dem Challenge-Urheber ist es untersagt, die Lösung für irgendwelche kommerziellen Zwecke einzusetzen. Die im Rahmen dieses Abschnitts vergebene Lizenz kann vom Mitwirkenden nicht frühzeitig vor Ablauf der Challenge-Dauer zurückgezogen werden. Der Mitwirkende ist damit einverstanden, keine IP-Rechte der Lösung für die Gültigkeitsdauer der befristeten Lizenz an andere Parteien abzugeben.

Eine bereits patentierte oder produzierte Lösung kann sich ebenfalls als gewinnende Lösung eignen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die zugehörigen IP-Rechte transferiert werden können und dies korrekt in der Lösung vermerkt ist.

 

  1. Kaufoptionen per Lösung:Durch die Übermittlung einer Lösung im Rahmen einer Challenge gewährt der Mitwirkende dem Kunden eine unwiderrufliche exklusive Option auf den Kauf der IP-Rechte für die Inhalte der Lösung als Vergütung für die Prämierung oder einen Teil dieser („Kaufoption“). Die Kaufoption kann zu irgendeinem Zeitpunkt während der Challenge-Dauer wahrgenommen werden.

 

  1. Auswahl der akzeptierten Lösung: Zum Ende der Challenge-Dauer kann einer von zwei Fällen eintreten:

 

  • Die Lösung wurde vom Challenge-Urheber nicht als akzeptierte Lösung ausgewählt. In diesem Fall verfällt sowohl die befristete Lizenz als auch die Kaufoption gemäß diesem Art. 10, und der Mitwirkende erlangt das vollständige Besitzrecht aller Inhalte in der Lösung zurück. Wenn irgendwelche Daten oder Gegenstände an den Challenge-Urheber in physischer Form übermittelt wurden (z. B. ein Prototyp), ist der Challenge-Urheber dazu verpflichtet, solche Informationen oder Gegenstände an den jeweiligen Besitzer zurückzugeben, es sei denn, dies ist anderweitig in der Challenge-Konditionsvereinbarung geregelt.
  • Der Challenge-Urheber wählt die Lösung als eine akzeptierte Lösung. Hierdurch nimmt der Challenge-Urheber die Kaufoption wahr. Wenn durch den Challenge-Urheber beantragt,hat der Mitwirkende in diesem Fall die Verpflichtung, innerhalb von 30 Tagen ab Auswahl seiner Lösung als akzeptierte Lösung eine Vereinbarung für die Übertragung der IP-Rechte für die akzeptierte Lösung in der vom Challenge-Urheber beantragten Form abzuschließen. Solch eine IP-Vereinbarung muss insbesondere eine Garantie enthalten, die bestätigt, dass die Lösung keinerlei IP-Rechte Dritter verletzt.Sie erhalten keine Prämierung, wenn Sie keine IP-Vereinbarung in der vom Challenge-Urheber geforderten Form abschließen. Wenn der Mitwirkende einen Teil der Prämierung erhält, gehen alle IP-Rechte für die akzeptierte Lösung automatisch und ohne Einschränkung gleichermaßen an den Challenge-Urheber über, wie dies der Fall wäre, wenn der Mitwirkende die vollständige Prämierung erhalten würde. Sollte es geschehen, dass die akzeptierte Lösung nicht gemäß den anwendbaren Gesetzen transferiert werden kann oder der Challenge-Urheber dies beantragt, gewähren Sie dem Challenge-Urheber eine weltweite, unbegrenzte, unbefristete, unwiderrufliche und exklusive Nutzungslizenz für die IP-Rechte der akzeptierten Lösung im Rahmen der IP-Vereinbarung ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihre Lösung zur akzeptierten Lösung erklärt wurde. Es ist ebenfalls möglich, dass der Challenge-Urheber Sie dazu veranlasst, eine IP-Vereinbarung zu unterzeichnen, die die IP-Rechte an die Public Domain überträgt. Je nach Forderung des Challenge-Urhebers kann es ebenfalls zu anderen möglichen Arten von IP-Vereinbarungen kommen.

 

  1. Nach Abschluss der Challenge: Kann Ihre Lösung auf der Webseite verbleiben, der Zugriff zu Ihrer Lösung eingeschränkt oder diese komplett entfernt werden.

 

  1. Keine IP-Rechte für den Challenge-Urheber außerhalb der akzeptierten Lösung: Als Challenge-Urheber akzeptieren Sie, dass Sie mit Ausnahme der Inhalte für die akzeptierte(n) Lösung(en), für die eine Prämierung ausgezahlt wurde, nach Ablauf der Challenge-Dauer keinerlei IP-Rechte für von Mitwirkenden eingereichte Inhalte besitzen werden.

 

  1. Kommentare und Bewertungen: Die IP-Rechte an Kommentaren und Bewertungen sind im Besitz des Challenge-Urhebers. Der Mitwirkende hat keinen Anspruch auf Kompensation für solche Einträge.

 

  1. Zahlung der Prämierung an die Mitwirkenden

 

Die Prämierung oder ein Teil dieser wird von SWIP an Sie, den Mitwirkenden, ausgezahlt, wenn der Challenge-Urheber SWIP zur Freigabe der gesamten Prämierung oder einem Teil dieser an Sie angewiesen hat. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass SWIP keine Zahlung an Sie tätigen wird, wenn Ihre Lösung nicht vom Challenge-Urheber als akzeptierte Lösung ausgewählt wurde, wenn Sie keine vom Challenge-Urheber geforderten zusätzlichen Informationen zu Ihrer eigenen Person, Ihrer Lösung oder den IP-Rechten bereitgestellt haben oder wenn Sie keine wie vom Challenge-Urheber beantragte IP-Vereinbarung abgeschlossen haben.

 

Die Prämierung oder ein Teil davon wird von SWIP innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt umfassender Anweisungen vom Challenge-Urheber und dem Erhalt Ihrer vollständigen Zahlungsinformationen ausgezahlt. Der Ihnen geschuldete Betrag wird in Schweizer Franken (oder falls durch Ihre örtliche Gesetzgebung vorausgesetzt, in der örtlichen Währung in Höhe des am Überweisungstag geltenden Wechselkurses) per Banküberweisung an die von Ihnen bereitgestellten Kontodaten überwiesen. Die Zahlung erfolgt netto abzüglich aller von SWIP zu entrichtenden Steuern oder Transaktionsgebühren/-kommissionen und nach Abzug aller Gebühren, die SWIP vertraglich zustehen.

 

  1. Von anderen Mitwirkenden übermittelte Informationen

 

Bei der Teilnahme an einer Challenge haben Sie als Mitwirkender die Möglichkeit, mit anderen mitwirkenden Personen zu kommunizieren, die Challenge mit diesen zu besprechen und ebenfalls deren Lösung einzusehen. Hinsichtlich der Informationen anderer Mitwirkender ist Ihnen Folgendes untersagt:

 

  • Das Kopieren, Duplizieren oder die kommerzielle Nutzung dieser Informationen oder die Anmeldung von IP-Rechten für Selbige;
  • Die Einreichung einer Lösung, die lediglich von einer anderen Lösung kopiert wurde, oder dieser sehr ähnlich ist, und keine maßgeblichen Änderungen/Verbesserungen Ihrerseits enthält.

 

Andererseits haben Sie als Mitwirkender das Recht, auf anderen Lösungen aufzubauen, d. h. neue eigene Elemente einzufügen, bestehende Elemente zu korrigieren oder diese maßgeblich zu ergänzen, um das Gesamtergebnis näher an die vom Challenge-Urheber gesuchte Lösung zu bringen. In diesem Fall sind Sie jedoch dazu verpflichtet, anzugeben, welche Informationen Sie diesbezüglich von welchem Benutzer herangezogen haben. Des Weiteren akzeptieren Sie, dass der Kunde die Prämierung gegebenenfalls zwischen Ihnen und anderen Mitwirkenden aufteilt, die ebenfalls einen Teil zur akzeptierten Lösung beigetragen haben.

 

  1. Betreuung des Challenge-Urhebers

 

Beim Kauf einer Challenge im SWIP-Online-Shop erhält der Kunde das zeitlich befristete Recht auf die Veröffentlichung seiner Challenge unter der Adresse www.swip.world. Dieses Recht verfällt unabhängig von den bereitgestellten Diensten nach einem Jahr ab Kaufdatum.

 

Während der Dauer der Challenge wird dem Kunden von SWIP ein Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, der sich um eventuelle Fragen kümmert und allgemeine Unterstützung leistet. Eine solche Unterstützung schließt die Beurteilung aus, ob sich eine Lösung als Lösung für die Challenge eignet. Für Challenges, die online erworben wurden, wird die Unterstützungsdauer im Angebot ausgewiesen. Wenn die in Stunden definierte Unterstützungszeit um 20 Prozent überschritten wird, behält sich SWIP das Recht vor, die zusätzlichen Stunden oder sonstige wie vom Kunden genutzte Extras in Rechnung zu stellen. Dies gilt gleichermaßen für Einzelangebote.

 

KAPITEL III – BEDINGUNGEN FÜR TEILNAHME AN EINEM ASSIGNMENT

 

Für Ihre Beteiligung an einem Assignment gelten die Bedingungen in Kapitel III zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel I. Kapitel III ist bindend für alle Teilnehmer des Assignments, ohne Rücksicht darauf, ob es sich bei diesen um den Assignment-Urheber oder den Mitwirkenden handelt. Wenn Sie Ihr neues Assignment anhand der Veröffentlichung der Assignment-Konditionsvereinbarung einstellen oder wenn Sie Ihre Bereitschaft für die Durchführung eines Assignments durch die Abgabe eines Angebots anzeigen, werden Sie darum gebeten, die Bedingungen von Kapitel III zu lesen und Selbigen zuzustimmen. Im Falle einer Unstimmigkeit zwischen Kapitel I und Kapitel III hat der Inhalt von Kapitel III Vorrang.

 

  1. Assignment-Struktur

 

SWIP bietet seinen Benutzern die Möglichkeit, ein „Assignment“ auf der Webseite zu veröffentlichen. In einem solchen Assignment veröffentlicht und beschreibt ein Benutzer („Assignment-Urheber“) ein Assignment auf dem Gebiet von Technik, Wirtschaft, Wissenschaft, Theorie, Herstellung, Engineering, Logistik, Rechtswesen, Geschäftsprozessen, Politik oder Philosophie auf der Webseite. Ein Benutzer („Kandidat“) kann daraufhin die Erfüllung eines solchen Assignments anbieten, und im Rahmen dessen seine Qualifikationen, Motivation und finanziellen Vergütungserwartungen („Vergütung“) an den Assignment-Urheber mitteilen. Als Reaktion darauf kann der Assignment-Urheber die Erfüllung des Assignments an einen der Kandidaten („Mitwirkender“) vergeben. Wenn der Mitwirkende das Assignment erfolgreich erfüllt, vergibt der Assignment-Urheber die Vergütung an den Mitwirkenden.

 

  1. Veröffentlichung des Assignments

 

Um ein eigenes Assignment zu erstellen, müssen Sie dessen Spezifikationen im dafür vorgesehenen Formular („Assignment-Konditionsvereinbarung“) eintragen, welches Sie auf der Webseite herunterladen können. In der Assignment-Konditionsvereinbarung muss das vom Mitwirkenden zu erfüllende Assignment, insbesondere die zu nutzende Methode, das zu nutzende Material oder der zu nutzende Prozess, sowie der Hintergrund und der allgemeine Zweck des Assignments im Detail erläutert werden. Darüber hinaus muss die Terminfrist definiert werden und welche Konditionen durch den Mitwirkenden zu erfüllen sind, um die vereinbarte Vergütung zu erhalten. Die Benutzer müssen anhand dieser Assignment-Konditionsvereinbarung bewerten können, ob sie zur Erfüllung des Assignments geeignet sind oder nicht und wie viel Zeit und Ressourcen sie diesbezüglich aufbringen müssen.  In der Assignment-Konditionsvereinbarung muss beschrieben werden, welche Art von Vergütung Sie für dieses Assignment anbieten (Bargeld, Stellenangebot oder andere Vorteilsarten). In der Assignment-Konditionsvereinbarung kann ebenfalls eine Terminfrist festgelegt werden, bis zu der die Benutzer ein Assignment-Angebot einreichen können (siehe unten).

 

  1. Teilnahme an einem Assignment als Mitwirkender

 

Wenn Sie als Mitwirkender an einem Assignment teilnehmen möchten, können Sie mithilfe der Assignment-Konditionsvereinbarung auf der Webseite ein Angebot abgeben. Hierbei müssen Sie angeben, welche Vergütung Sie für die Erfüllung des Assignments fordern („Assignment-Angebot“). Sie können zudem Ihren Hintergrund, Ihre Qualifikationen, Ihre Motivation, Ihre Ideen oder die geplante Methode für die Erfüllung des Assignments oder irgendwelche anderen Informationen angeben, die Sie im Rahmen des Assignments für nennenswert erachten. Je nach Assignment-Angebot ist es möglich, dass der Assignment-Urheber über die Webseite, per E-Mail oder einem anderen Kommunikationsweg mit Ihnen in Verbindung tritt, um weitere Informationen zu erfragen oder die Art oder Höhe der Vergütung zu verhandeln. Sobald sich der Assignment-Urheber und der Mitwirkende auf die Assignment-Bedingungen und die Vergütungsart und -höhe geeinigt haben, gilt dies als Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung („Assignment-Vereinbarung“). Die Assignment-Konditionsvereinbarung dient als Grundlage der Assignment-Vereinbarung und enthält zudem alle zwischen den Parteien kommunizierten und vereinbarten spezifischen Bedingungen. Beide Parteien einigen sich schriftlich auf die spezifischen Bedingungen, die neben den Inhalten der Assignment-Konditionsvereinbarung Gültigkeit besitzen. Dies gilt insbesondere für die Art und die Höhe der Vergütung. Diese Nutzungsbedingungen dürfen ohne eine ausdrückliche Genehmigung von SWIP von keiner der Bedingungen in der Assignment-Vereinbarung widersprochen werden. Es ist möglich, dass der Assignment-Urheber die Durchführung des Assignments separat an verschiedene Mitwirkende vergibt. In diesem Fall gelten ggf. verschiedene Konditionen für jeden einzelnen Mitwirkenden.

 

  1. Haftungsfreiheit von SWIP

 

SWIP garantiert keinem Assignment-Urheber, dass ein Assignment zu zufriedenstellenden oder für den Assignment-Urheber zweckmäßigen Ergebnissen führt. Auch wenn sich SWIP nach bestem Wissen und Gewissen um die Betreuung des Assignments bemüht, hat SWIP keinerlei Einfluss auf die vom Mitwirkenden verrichteten Arbeiten. SWIP übernimmt keinerlei Verantwortung für die Durchführbarkeit, Genauigkeit oder die termingerechte Bereitstellung des Beitrags.

 

SWIP gibt keine Garantie auf eine Vergütungsgewährung an den Mitwirkenden.

 

SWIP übernimmt keinerlei Haftung hinsichtlich irgendwelcher gesetzlicher, steuerlicher oder sozialversicherungstechnischer Verpflichtungen, die der Challenge-Urheber oder die Mitwirkenden aufgrund dieses Assignments erfüllen müssen.

 

  1. Hinweisverpflichtung des Assignment-Urhebers für potenzielle Gefahren

 

Der Assignment-Urheber verpflichtet sich dazu, SWIP und alle Mitwirkenden auf potenzielle Risiken hinsichtlich der Erfüllung des Assignments hinzuweisen. Hierzu gehören u. a. Gesundheitsrisiken bei der Handhabung von gefährlichen chemischen Substanzen, Verletzungsrisiken während technischer Arbeiten usw. Solche Informationen müssen mit in die Assignment-Konditionsvereinbarung aufgenommen werden.

 

  1. Vergabe der Rechte des geistigen Eigentums des Assignment-Urhebers

 

Bei den Informationen, die hinsichtlich des Assignments auf der Webseite ausgewiesen werden (insbesondere die Inhalte der Assignment-Konditionsvereinbarung) handelt es sich um unternehmenseigene Informationen des Assignment-Urhebers, welche im Rahmen der Urheberrechte des Assignment-Urhebers oder anderer anwendbarer Rechte geschützt sind. Mit der Teilnahme an einer Challenge stimmen Sie als Mitwirkender zu, dass Sie keine der vom Assignment-Urheber für dieses Assignment bereitgestellten Informationen kopieren, duplizieren oder auf irgendeine andere Weise kommerziell nutzen werden. Sie sind damit einverstanden, keinerlei Urheberrecht, Patent, Markenzeichen oder Sonstiges für Informationen anzumelden, die vom Assignment-Urheber veröffentlicht wurden.

 

Als Assignment-Urheber sind Sie damit einverstanden, dass die Daten in der Challenge-Konditionsvereinbarung vielen Benutzern zugänglich sein werden. SWIP hat keinen Einfluss darauf, wie solche Informationen genutzt werden. SWIP weist demzufolge jegliche Verantwortung für den Fall von sich, dass diese Informationen von Benutzern missbraucht werden.

 

  1. Verpflichtungen des Mitwirkenden

 

Durch den Abschluss dieser Assignment-Vereinbarung bestätigen Sie als Mitwirkender, dass Sie (a) das Assignment, wie in der Assignment-Vereinbarung festgelegt, gewissenhaft durchführen werden; (b) alle dem Assignment zugehörigen Arbeitsprodukte (einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf Texte, Berichte, geistige Eigentumsrechte, physische Produkte wie Prototypen usw.) an den Assignment-Urheber aushändigen; und (c), wenn durch den Assignment-Urheber gefordert, einen Urheberrechtsvertrag eingehen, bei dem entweder alle geistigen Eigentumsrechte bezüglich Ihrer Arbeiten an den Assignment-Urheber übergehen oder eine weltweite, exklusive, unbefristete und unbegrenzte Lizenz für solche geistigen Eigentumsrechte in einer vom Assignment-Urheber geforderten Form vergeben wird.

 

  1. Zahlungsverpflichtung des Assignment-Urhebers für die Vergütung

 

Sie als Assignment-Urheber haben die Verpflichtung, die Vergütung in Höhe des vereinbarten Betrages an SWIP zu überweisen (wenn diese Vergütung aus einem Geldbetrag besteht) oder dem Mitwirkenden diese ohne Verzögerung auf anderem Wege zu kommen zu lassen (wenn es sich dabei nicht um einen Geldbetrag handelt), sobald der Vertrag vom Mitwirkenden gemäß der Assignment-Vereinbarung erfüllt wurde. Im Falle einer Vergütung in Form eines Geldbetrages können Sie die Summe als Assignment-Urheber per Banküberweisung, PayPal oder Kreditkartentransfer überweisen. SWIP wird diesen nach Abzug seiner gemäß Artikel 11 weiter unten veranschlagten Gebühren an den Mitwirkenden überweisen. Sie können die teilweise oder vollständige Zahlung/Bereitstellung der Vergütung nur dann verweigern, wenn die in der Assignment-Vereinbarung festgelegten Konditionen nicht erfüllt wurden. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Mitwirkende nur einen Teil der in der Assignment-Vereinbarung aufgeführten Vorgaben erfüllt hat, steht es Ihnen frei, nur einen Teil der Prämierung auszuzahlen/bereitzustellen. Dies jedoch nur, wenn der Mitwirkende dem zustimmt.

 

Sollten Assignment-Urheber und Mitwirkender unterschiedlicher Ansicht hinsichtlich der in der Assignment-Konditionsvereinbarung erläuterten Zweckmäßigkeit der geleisteten Arbeiten sein und/oder ob die Zahlung/Bereitstellung der Vergütung fällig ist, tritt SWIP gemäß Kapitel I, Art. 18 der SWIP-Nutzungsbedingungen als Schlichter auf. Wenn eine der Parteien den im Rahmen der Schlichtungsprozedur aufgestellten Beilegungsvorschlag ablehnt, steht es beiden Parteien in eigenem Ermessen frei, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen.

 

  1. Vergütungsausschüttung/-bereitstellung an den Mitwirkenden

 

Wenn es sich bei der Vergütung um einen Geldbetrag handelt, zahlt SWIP diesen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt vom Assignment-Urheber an den Mitwirkenden aus. Der Ihnen geschuldete Betrag wird in Schweizer Franken (oder falls durch Ihre örtliche Gesetzgebung vorgeschrieben in der örtlichen Währung in Höhe des am Überweisungstag geltenden Wechselkurses) per Banküberweisung an die von Ihnen bereitgestellten Konto-, PayPal- oder Kreditkartendaten überwiesen. Die Zahlung erfolgt netto abzüglich aller durch SWIP zu entrichtenden Steuern und Sozialabgaben und nach Abzug der an SWIP vom Assignment-Urheber geschuldeten Gebühren. Die Zahlung der Vergütung wird durch SWIP im Namen und in Vertretung des Assignment-Urhebers getätigt. Der Mitwirkende kann keinerlei Vergütungsansprüche an SWIP geltend machen.

 

Sie haben kein Recht auf die Vergütung, solange Sie nicht vom Assignment-Urheber zwecks Durchführung des Assignments ausgewählt wurden.

 

  1. Compliance

 

Abhängig von der Leistungsintensität, Dauer und Organisation der Beziehung zwischen dem Assignment-Urheber und dem Mitwirkenden kann ein Assignment gemäß dem rechtlichen Rahmenwerk an einem der Standorte, dem Wohnort oder Unternehmenssitz der Parteien möglicherweise als Anstellung gewertet werden. SWIP kann nicht beurteilen, ob ein Anstellungsverhältnis besteht. Es liegt in der Verantwortung des Assignment-Urhebers und des Mitwirkenden zu bestimmen, ob ein Anstellungsverhältnis besteht und dementsprechend die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu tragen. Ohne Rücksicht darauf, ob ein Anstellungsverhältnis besteht oder nicht, müssen beide Parteien die geltenden Gesetze erfüllen, die mit dem Assignment einhergehen, wie z. B. die Entrichtung von Steuer- und Sozialabgaben.

 

  1. Kompensationszahlungen an SWIP

 

Der Mitwirkende muss SWIP eine Vergütung für dessen Leistungen zahlen, die mithilfe der auf der Webseite (https://about.swip.world/en/pricing) veröffentlichten Preisliste berechnet wird. Wenn die Vergütung in einem Geldbetrag besteht, wird eine Kompensationsgebühr von diesem Betrag abgezogen und daraufhin an den Mitwirkenden überwiesen. Wenn es sich bei der Vergütung nicht um einen Geldbetrag handeln sollte, sondern um eine andere Art von Vergütung, wird die Kompensationsgebühr zu dem Zeitpunkt fällig, ab dem der Mitwirkende auf diese Vergütung Zugriff erhält.

 

Wenn es sich bei der Vergütung um ein Stellenangebot handelt und beide Parteien infolgedessen ein Angestelltenverhältnis eingehen, wird zusätzlich zu der in diesem Artikel genannten Kompensationsgebühr eine sog. „Vermittlungsprovision“ gemäß Kapitel I, Artikel 17 fällig.

 

 

  1. Betreuung des Assignment-Urhebers

 

Für die Dauer des Assignments wird dem Kunden von SWIP ein Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, der sich um eventuelle Fragen kümmert und allgemeine Unterstützung leistet. Eine solche Unterstützung schließt die Beurteilung aus, ob die geleisteten Arbeiten die vereinbarte Vergütung wert sind. Die Unterstützung ist auf ein Arbeitspensum von fünf Stunden je Assignment begrenzt. Zusätzliche Bemühungen werden ggf. separat in Rechnung gestellt.

 

KAPITEL IV – BEDINGUNGEN FÜR DIE BETEILIGUNG AN IDEAS

 

Die Bedingungen in Kapitel IV gelten zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel I für Ihre Beteiligung an einem Idea-Projekt. Das Kapitel IV ist bindend für alle Teilnehmer eines Idea-Projekts, ohne Rücksicht darauf, ob Sie als Initiator oder Mitwirkender teilnehmen. Wenn Sie Ihr neues Idea-Projekt in Auftrag geben oder wenn Sie Ihren Beitrag zu einem Idea-Projekt bekanntgeben, werden Sie darum gebeten, die Bedingungen von Kapitel IV zu lesen und Selbigen zuzustimmen. Im Falle einer Unstimmigkeit zwischen Kapitel I und Kapitel IV hat der Inhalt von Kapitel IV Vorrang.

 

  1. Aufbau eines Idea-Projekts

 

SWIP bietet seinen Benutzern die Möglichkeit, ein „Idea-Projekt“ auf der Webseite zu veröffentlichen. In einem Idea-Projekt veröffentlicht und beschreibt ein Benutzer („Initiator“) eine Idee, ein Projekt oder ein Konzept auf dem Gebiet von Technik, Wirtschaft, Wissenschaft, Theorie, Herstellung, Engineering, Logistik, Rechtswesen, Geschäftsprozessen, Politik oder Philosophie auf der Webseite („Idea-Profil“). Im Idea-Profil hat der Initiator die Option, die Beiträge zu erläutern, die zur Umsetzung oder Entwicklung des Idea-Projekts, dessen Markteinführung oder einer anderweitigen Förderung notwendig wären. Dies kann z. B. ein Beitrag finanzieller Natur sein, die Entwicklung einer Marketingstrategie, einer Software oder die Forschung für die technischen Aspekte usw. Der Initiator kann zudem erläutern, welche Art der Kompensation er für Beiträge zum Idea-Projekt anbieten möchte. Beispiele hierfür sind finanzielle Vergütungen, die Beteiligung an zukünftigen Gewinnen oder an einer möglichen Startup-Unternehmung. Der Initiator kann die Benutzer auch lediglich um Feedback zu seiner Idea in Form von Kommentaren oder Bewertungen bitten. Die Webseite kann dem Initiator auf Grundlage des Idea-Profils automatische Empfehlungen hinsichtlich der Verbesserung seiner Präsentation für das Idea-Projekt bereitstellen oder dafür, wie Beiträge einzuholen sind, um es umzusetzen.

 

Als zweiten Schritt kann der Initiator das Idea-Profil auf der Webseite veröffentlichen, und die Benutzer („Mitwirkender“) können mit Beiträgen für das Idea-Projekt („Beitrag“), einem Kommentar oder einer Bewertung auf Selbiges reagieren. Das Wechselspiel und die Kommunikation zwischen dem Initiator und den Mitwirkenden auf der Webseite kann zu allen möglichen Arten der Kooperation oder gar vertraglichen Vereinbarungen führen.

 

Zusätzlich hierzu steht es dem Initiator frei, SWIP mit der Suche nach einem Unternehmen oder einer Einzelperson zu beauftragen, die an einer Investition in das Idea-Projekt oder einer anderen Form der Zusammenarbeit mit dem Initiator interessiert ist, um Selbiges auf Grundlage des Idea-Profils umzusetzen.

 

  1. Veröffentlichung eines Idea-Projekts

 

Um ein eigenes Idea-Projekt zu erstellen, müssen Sie dessen Spezifikationen im dafür vorgesehenen Formular („Idea-Profil“) eintragen, welches von der Webseite heruntergeladen werden kann. Im Idea-Profil können Sie Ihre Idea, Ihr Projekt oder Konzept, das zu erreichende Ziel oder den Verwendungszweck des Idea-Projekts, dessen Hintergrund und die zur Umsetzung benötigten Beiträge beschreiben und welche Vergütungsart oder Zusammenarbeit Sie erwägen würden.

 

  1. Teilnahme an einem Idea-Projekt als Mitwirkender

 

Wenn Sie den Wunsch haben, an einem Idea-Projekt als Mitwirkender teilzunehmen, können Sie einen Beitrag für das Idea-Projekt auf der Webseite leisten („Beitrag“). In einem solchen Beitrag können Sie Ihre Ideen, Einsichten oder die geplante Methode für die Umsetzung des Idea-Projekts oder irgendwelche anderen Informationen angeben, die Sie im Rahmen des Projekts für nennenswert erachten.

 

Je nach Inhalt und Qualität Ihres Beitrags nimmt der Initiator möglicherweise Kontakt mit Ihnen auf, um Ihren Beitrag zu besprechen und eine mögliche Art der Zusammenarbeit oder eine kommerzielle Transaktion vorzuschlagen. Ein solcher Ablauf führt ggf. zum Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung. Während eines solchen Prozesses unterstützen bestimmte Funktionalitäten der Webseite den Initiator und die mitwirkende(n) Person(en) dabei, eine geeignete Form der Zusammenarbeit zu finden.

 

  1. Haftungsfreiheit von SWIP

 

SWIP garantiert keinem Initiator, dass ein Idea-Projekt zu zufriedenstellenden oder für den Initiator durchführbaren Ergebnissen führt. SWIP hat keinerlei Einfluss auf die Beiträge und auf den Austausch zwischen Initiator und den mitwirkenden Personen. SWIP übernimmt keinerlei Verantwortung hinsichtlich der Durchführbarkeit, Genauigkeit oder der kommerziellen Rentabilität der Idea-Projekte und der zugehörigen Beiträge.

 

SWIP kann nicht garantieren, dass einem Mitwirkenden eine Vergütung oder die Zusammenarbeit mit einem Initiator im Austausch für einen Beitrag zuteil wird.

 

SWIP übernimmt keinerlei Haftung hinsichtlich irgendwelcher gesetzlicher, steuerlicher oder sozialversicherungstechnischer Verpflichtungen, die der Initiator oder die Mitwirkenden aufgrund dieses Idea-Projekts erfüllen müssen.

 

  1. Hinweisverpflichtung des Initiators hinsichtlich potenzieller Gefahren

 

Der Initiator verpflichtet sich dazu, SWIP und alle Mitwirkenden auf potenzielle Risiken bezüglich der Umsetzung oder Arbeiten am Idea-Projekt hinzuweisen. Hierzu gehören u. a. Gesundheitsrisiken bei der Handhabung gefährlicher chemischer Substanzen, Verletzungsrisiken während technischer Arbeiten usw. Solche Hinweise müssen mit in das Idea-Profil aufgenommen werden.

 

  1. Geistige Eigentumsrechte (IP-Rechte) des Initiators

 

Bei den Informationen, die vom Initiator hinsichtlich eines Idea-Projekts auf der Webseite eingestellt werden (insbesondere die Inhalte des Idea-Profils), handelt es sich um geschützte Inhalte des Initiators, welche im Rahmen der Urheberrechte des Initiators oder sonstiger anwendbarer Rechte geschützt sind. Sie als Benutzer stimmen zu, dass Sie keine der vom Initiator für dieses Idea-Projekt bereitgestellten Informationen kopieren, duplizieren oder auf irgendeine andere Weise kommerziell nutzen werden, ohne hierfür im Vorfeld eine schriftliche Genehmigung des Initiators eingeholt zu haben. Sie stimmen zu, kein Urheberrecht, Patent, Markenzeichen oder sonstige Schutzregistrationen für Informationen des Initiators anzumelden, ohne dessen vorherige Einwilligung einzuholen.

 

Sie als Initiator sind damit einverstanden, dass die Daten im Idea-Profil für viele Benutzer zugänglich gemacht werden. SWIP hat keinen Einfluss darauf, wie solche Informationen genutzt werden. SWIP weist demzufolge jegliche Verantwortung für den Fall von sich, dass diese Informationen von Benutzern missbraucht werden.

 

  1. Geistige Eigentumsrechte von mitwirkenden Personen

 

Sie sind als mitwirkende Person, die an einem Idea-Projekt beteiligt ist, damit einverstanden, dass Ihr Beitrag dem Initiator und anderen Benutzern zugänglich gemacht wird. Mit der Veröffentlichung eines Beitrags vergeben Sie dem Initiator eine weltweite, nicht-exklusive, unwiderrufliche und unbegrenzte kostenlose Lizenz für die Inhalte Ihres Beitrags, sodass dieser Ihren Beitrag nach eigenem Ermessen nutzen kann. Sie verzichten auf den Erhalt irgendwelcher Vergütungen für Ihren Beitrag, es sei denn, dass dies mit dem Initiator vereinbart wurde.

 

  1. Kompensationszahlungen an SWIP

 

Der Initiator verpflichtet sich zur Zahlung einer Vergütung an SWIP für dessen Dienste, falls irgendeiner der folgenden Umstände eintritt („Auslösendes Ereignis“):

  1. Jemand erwirbt das Idea-Projekt vollständig oder teilweise, und der Käufer ist ein Benutzer und hat über die Webseite oder von SWIP direkt oder indirekt von diesem Idea-Projekt erfahren. Irgendeine Art der Gewährung von irgendwelchen Rechten im Idea-Projekt (oder einem Teil davon) durch den Initiator im Austausch für eine Kompensation in Form eines Geldbetrages o. ä. wird als gültiger Auslöser für diese Regelung gewertet;
  2. Der Initiator geht eine verbindliche Vereinbarung bezüglich des Idea-Projekts mit einem Benutzer oder mit einer Person oder einer juristischen Person ein, die über die Webseite oder von SWIP direkt oder indirekt von diesem Idea-Projekt erfahren hat. Alle Vereinbarungen, die der Umsetzung, Markteinführung, Recherche hinsichtlich der Durchführbarkeit des Idea-Projekts dienen oder anderweitige diesbezügliche Bemühungen werden als gültiger Auslöser für diese Regelung gewertet;
  3. Der Initiator und Benutzer gründen oder investieren in eine juristische Person, die vorgibt, das Idea-Projekt umsetzen zu wollen. Diese Regelung wird ebenfalls dann ausgelöst, wenn andere Anteilseigner oder Investoren des besagten Unternehmens keine Benutzer sind, jedoch vom Idea-Projekt erfahren haben; oder
  4. Der Initiator beauftragt einen Benutzer oder irgendeine andere Person, die über die Webseite von dem Idea-Projekt erfahren hat (direkt oder indirekt) mit der Erfüllung einer Aufgabe für das Idea-Projekt im Austausch für eine Vergütung in Form eines Geldbetrages o. ä. oder vice versa. Alle Aufgaben, die einer Umsetzung des Idea-Projekts dienen, werden als auslösende Ereignisse gewertet.

 

Die an SWIP geschuldete Vergütung wird in der Preisliste auf unserer Webseiteunter https://about.swip.world/en/pricingausgewiesen. Die Kompensationszahlung an SWIP für ein auslösendes Ereignis entbindet den Initiator nicht von zukünftigen Kompensationszahlungen für zukünftige auslösende Ereignisse.

 

Wenn das Idea-Projekt zu einem Angestelltenverhältnis zwischen dem Initiator und einem Mitwirkenden führt, wird eine sog. „Vermittlungsprovision“ gemäß Kapitel I, Artikel 17, fällig.

 

Der Initiator verpflichtet sich zur Meldung aller Fakten an SWIP, die möglicherweise als auslösendes Ereignis gewertet werden können. Die Kompensationszahlung an SWIP muss spätestens 30 Tage nach Auftreten des auslösenden Ereignisses erfolgen.

 

  1. Betreuung des Initiators

 

Für die Dauer des Idea-Projekts wird dem Initiator von SWIP ein Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, der sich um eventuelle Fragen kümmert und allgemeine Unterstützung leistet. Eine solche Unterstützung schließt die Beurteilung von Beiträgen aus. Die Unterstützung ist auf ein Arbeitspensum von fünf Stunden je Idea-Projekt begrenzt. Zusätzliche Bemühungen werden ggf. separat in Rechnung gestellt.

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